Mitteilung: Einzug der Einmalzahlung im April

Liebe Mitglieder,

bei der vergangenen Jahreshauptversammlung am 14.01.2026 wurde von der Mitgliederversammlung unter Tagesordnungspunkt 12 die Erhebung eines Einmalbetrags in Höhe des 1,5fachen regulären Monatsbeitrags beschlossen.

Dieser Einmalbetrag wird nun am 07. oder 08.04.2026 im Zuge der regulären Beitragserhebung eingezogen. Bei Mitgliedern, die nicht monatlich zahlen, wird somit auch ein Einzug stattfinden.

Es folgt noch einmal die Begründung dieses Schrittes: Aufgrund unvorhergesehener Steuernach- und Vorauszahlungen für die Jahre 2021/2022, 2023, 2024 und 2025 sind für den Verein enorme Liquiditätsabflüsse entstanden. Insgesamt musste der Verein im letzten halben Jahr vor der Jahreshauptversammlung über 40.000€ Steuern an das Finanzamt Göttingen (Körperschaftssteuer) und die Stadt Göttingen (Gewerbesteuer) überweisen.

Um den täglichen Vereinsbetrieb für die Zukunft nicht zu gefährden, ist dieser Einmalbeitrag seitens der Mitglieder leider notwendig. Bei Fragen diesbezüglich wendet euch gerne an das Vorstandsmitglied Philipp Rösener (mitgliedsverwaltung05@gmx.de) oder jedes andere Vorstandsmitglied.

Mit schwarz-gelben Grüßen, Vorstand 1. SC Göttingen 05 e.V.

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